Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.03.2026
Löschungsankündigung
24.04.2025
Abweisungen mangels Masse
29.11.2023
Bezugsangebot
08.11.2023
Bezugsangebot
11.08.2023
Bezugsangebot
17.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
27.06.2023
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
24.01.2023
Einreichung neuer Dokumente
17.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
02.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
12.11.2021
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021
23.03.2021
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
30.12.2020
Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 97 Abs. 1 AktG
15.12.2020
Neueintragungen